
Ausdruck der Seite: Anforderungen
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„Unglaublich – aber wahr! In Deutschland werden jährlich rund 3 Millionen Begleitscheine manuell ausgestellt.“ |
Fortschritt per Gesetz.
Ziele der elektronischen Nachweisführung.
Heute sind aus den meisten Bereichen IT-Systeme nicht mehr wegzudenken. Sie beschleunigen Prozesse, erleichtern den Arbeitsalltag und sparen neben Zeit und Geld oftmals auch Nerven. Mit dem elektronischen Nachweisverfahren zieht die digitale Datenverarbeitung jetzt auch im Abfallrecht ein – als zeitgemäßes Verfahren, das den bislang üblichen Papierweg rundum optimiert.
Verfahren mit Anspruch
Mit der Neuerung verfolgt der Gesetzgeber gleich mehrere Ziele. Die wichtigsten sind:
- Bürokratie und Kosten reduzieren
- Abfallrechtliche Überwachung effizienter gestalten
- Übermittlung der Daten zwischen allen Beteiligten vereinfachen
- Anpassung des deutschen Abfallrechts an das europäische Gemeinschaftsrecht
Wichtige websites:
- www.zks-abfall.de Informationen über die Zentrale Koordinierungsstelle der Länder (ZKS)
- www.gadsys.de Gemeinsame Abfall-DV-Systeme der Länder
- www.asysnet.de Webportal der Länder
- www.bmu.de/abfallwirtschaft/aktuell/3794.php Bundesministerium für Umwelt
- www.bundesnetzagentur.de Bundesnetzagentur
- www.bsi.bund.de Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- www.buzer.de Eine tagesaktuelle Übersicht deutscher Gesetze und Verordnungen
- LAGA-online.de Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Abfall
Was wäre die Welt ohne digitale Dienste? Schließlich leben wir im Informationszeitalter und sowohl Unternehmen als auch Institutionen müssen Unmengen an Daten erheben, abgleichen, verarbeiten, austauschen, speichern und kontrollieren.
