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„Unglaublich – aber wahr! In Deutschland werden jährlich rund 3 Millionen Begleitscheine manuell ausgestellt.“

Fortschritt per Gesetz.

Ziele der elektronischen Nachweisführung.

Heute sind aus den meisten Bereichen IT-Systeme nicht mehr wegzudenken. Sie beschleunigen Prozesse, erleichtern den Arbeitsalltag und sparen neben Zeit und Geld oftmals auch Nerven. Mit dem elektronischen Nachweisverfahren zieht die digitale Datenverarbeitung jetzt auch im Abfallrecht ein – als zeitgemäßes Verfahren, das den bislang üblichen Papierweg rundum optimiert.

 

 

 

Verfahren mit Anspruch

Mit der Neuerung verfolgt der Gesetzgeber gleich mehrere Ziele. Die wichtigsten sind:

  • Bürokratie und Kosten reduzieren
  • Abfallrechtliche Überwachung effizienter gestalten
  • Übermittlung der Daten zwischen allen Beteiligten vereinfachen
  • Anpassung des deutschen Abfallrechts an das europäische Gemeinschaftsrecht

 

 

 

Wichtige websites:

Was wäre die Welt ohne digitale Dienste? Schließlich leben wir im Informationszeitalter und sowohl Unternehmen als auch Institutionen müssen Unmengen an Daten erheben, abgleichen, verarbeiten, austauschen, speichern und kontrollieren.




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