Alles digital. Die elektronische
Nachweisführung und ihre Umsetzung.
Schon bald ein Kapitel der Vergangenheit: das Versenden von Übernahmescheinen, Begleitscheinen und Entsorgungsnachweisen per Fax oder Post.
Genehmigungs- und Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle müssen in Zukunft komplett elektronisch abgewickelt werden. Die heute noch üblichen Entsorgungsnachweise und Begleitscheine aus Papier sind ab April 2010 nicht mehr zugelassen. Über diese gesetzliche Vorgabe hinaus definiert das eANV Rahmenbedingungen für die praktische Umsetzung. So sind zum Beispiel gesicherte Übertragungswege vorgegeben, und beim Datentransfer dürfen ausschließlich standardisierte Schnittstellen verwendet werden. Nicht zuletzt kommt es darauf an, alle Nachweise und Dokumente abschließend vorschriftsgerecht zu archivieren. Genaueres zur Langzeitarchivierung erfahren Sie hier
Vorgaben des elektronischen (Abfall-)Nachweisverfahrens |
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Einheitliche Organisation bundesweit (ZKS-Abfall)
Zur Umsetzung des eANV wurde von den Bundesländern die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS-Abfall) eingerichtet. Die ihr übertragenen Aufgaben sind vielfältig:
Koordinieren des einheitlichen Austausches aller Dokumente über die so genannte Virtuelle Poststelle (VPS). Diese wiederum stellt sicher, dass sämtliche Nachweisdokumente zuverlässig empfangen, verteilt und versendet werden
Führen virtueller Postfächer zum Austausch der elektronischen Dokumente zwischen den Beteiligten. In den „digitalen Briefkästen" werden die elektronischen Schriftstücke verschlüsselt abgelegt. Für größtmögliche Datensicherheit können sie nur vom rechtmäßigen Inhaber des Briefkastens abgerufen, entschlüsselt und gelesen werden
Sicherstellen der zentralen Erreichbarkeit der zuständigen Behören über das Behördenpostfach
Generieren der Begleitschein- und Übernahmeschein-Nummern beziehungsweise Kontingente
Für die erstmalige Nutzung der ZKS muss sich jeder Verfahrensteilnehmer einmalig bei der ZKS registrieren (mit allen seinen behördlichen Nummern). Diese Registrierung muss online und der Antrag mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgen. Das REGISTA®-Team erledigt das gerne für Sie.
Übrigens müssen die Dokumente nur dann über die ZKS versendet werden, wenn der Empfänger einen anderen Provider nutzt als der Absender. REGISTA® - Nutzer arbeiten alle innerhalb von REGISTA®. Die Versendung der Dokumente über die ZKS ist hier nicht erforderlich. Die Versendung geht so viel schneller und wir sind von den Betriebszeiten der ZKS-Abfall nicht abhängig. Für die REMONDIS-Gruppe war das ein schlagkräftiges Argument für REGISTA®.
REGISTA® bietet Ihnen die Möglichkeit, die vom Gesetzgeber vorgesehene Kommunikation mit der ZKS und den sonstigen Verfahrensbeteiligten inklusive qualifizierter elektronischer Signatur einfach und effizient zu gestalten.
Die ZKS-Abfall befindet sich momentan noch im Aufbau. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier
