Das Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Leitfaden für konsequentes Recycling.
Auch in Sachen Gefährliche Abfälle ist das KrW-/AbfG gefragt. Angefangen bei der Bezeichnung bis hin zur Überwachung legt das Gesetz fest, wie mit diesen Abfällen umzugehen ist.
Als Grundstein des deutschen Abfallrechts trat das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) am 7. Oktober 2006 in Kraft. Es ist eng an das europäische Gemeinschaftsrecht angelehnt und zielt darauf ab, dass Abfälle sowohl vermieden als auch, wenn eben möglich, verwertet werden. Denn jede Rückführung in den Produktionskreislauf schützt die Umwelt und schont natürliche Ressourcen. So nimmt die Vorgabe vor allem Abfallerzeuger in die Pflicht. Wer Güter produziert oder vermarktet, ist laut KrW-/AbfG auch für die Vermeidung, Verwertung und umweltverträgliche Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle verantwortlich.
Vermeidung steht an erster Stelle. Der § 4 des KrW-/AbfG definiert klare Prämissen für den Umgang mit Abfällen. Hier erfahren Sie mehr. |
