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Die Nachweisverordnung.

Wegweiser für die Praxis.

Der Weg Gefährlicher Abfälle vom Entstehungsort über die Stationen Transport, Aufbereitung, Verwertung und Entsorgung ist mit zahlreichen Nachweis- und Dokumentationspflichten verknüpft. Sie wünschen nähere Informationen? Hier können Sie die novellierte Nachweisverordnung herunterladen.

Die Nachweisverordnung (NachwV) ist eine Ausführungsbestimmung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Sie bestimmt Art und Umfang aller Nachweise, die zur Entsorgung notwendig sind. Das Nachweisverfahren umfasst folgende Elemente:

  • Vorabkontrolle (Entsorgungsnachweis)
  • Verbleibskontrolle (Begleitscheine, Übernahmescheine)
  • Registerführung (früher Nachweisbuch) 
  • Entsorgungsnachweis: Mit dem Nachweis bestätigt die zuständige Behörde den Abfallerzeugern, Transporteuren und Entsorgern im Vorfeld die Zulässigkeit des vorgesehenen Entsorgungsweges
  • Begleitschein: Hier wird festgehalten, wer an der Entsorgung beteiligt war. So begleitet das Formular die Abfälle vom Erzeuger bis zum Entsorger
  • Übernahmeschein: Er informiert unter anderem über die Menge und nennt die Kennnummern des Erzeugers und Entsorgungsunternehmens

 

 




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