Rechtssichere Langzeitarchivierung.
Für Formulare ohne Verfallsdatum.

Elektronisch signierte Dokumente verlieren im Laufe der Jahre an Beweiskraft und müssen daher gerichtsfest archiviert werden.
Der Gesetzgeber schreibt für sämtliche Nachweisdokumente die Archivierung vor. So müssen laut § 42 des KrW-/AbfG Entsorgungsnachweise mindestens drei Jahre aufbewahrt werden und Belege über die Beförderung Gefährlicher Abfälle mindestens zwölf Monate. Dabei ist vor allem darauf zu achten, dass die Beweiskraft der Dokumente während der Archivierungszeit erhalten bleibt. Mit unserer Software behalten elektronische Dokumente Jahrzehnte lang ihre Beweiskraft und Vertrauenswürdigkeit. Hierfür sorgen Zeitstempel, die alle digitalen Dokumente automatisch nachsignieren.
Leistungsmerkmale der REGISTA®-Langzeitarchivierung |
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REGISTA® garantiert auch Ihnen eine vollautomatische Langzeitarchivierung sämtlicher Daten gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.
