Elektronische Registerführung.
Dokumentation aller Nachweise.
Aus Papieren werden Daten. Nachweissammlungen in Buchform sind bald nicht mehr zulässig.
Was bislang die Nachweisbücher waren, sind jetzt die sogenannten Register. Sie dienen der Sammlung sämtlicher abfallrechtlichen Dokumente und sind laut novellierter Nachweisverordnung §24 und §25 verpflichtend. Die Vorgabe zur Registerführung betrifft Entsorger gefährlicher und nichtgefährlicher Abfälle sowie Erzeuger und Beförderer gefährlicher Abfälle. Ab April 2010 muss die Dokumentation der Formulare ebenso wie die Nachweisführung verbindlich in elektronischer Form entsprechend der Nachweisverordnung, NachweisV verbindlich elektronisch geführt werden. Wir bieten Ihnen die elektronische Registerführung inklusive der vorgeschriebenen Langzeitarchivierung an, so dass Sie Ihre gesetzlichen Pflichten 100-prozentig erfüllen. Mehr zur Langzeitarchivierung erfahren Sie hier
Erweiterte Pflichten für Erzeuger, Beförderer und Entsorger |
Seit dem 1. Februar 2007 gilt die neue Nachweisverordnung. Sie verpflichtet zur umfassenden Registerführung auch bei nicht nachweispflichtigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Hier ein kurzer Überblick über die zusätzlichen Aufgaben:
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Ob Sie sich für unseren Komplettservice entscheiden oder die elektronische Nachweisführung selbst übernehmen: Die Registerführung ist in beiden Paketen enthalten.
