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Elektronische Registerführung.

Dokumentation aller Nachweise.

Aus Papieren werden Daten. Nachweissammlungen in Buchform sind bald nicht mehr zulässig.

Was bislang die Nachweisbücher waren, sind jetzt die sogenannten Register. Sie dienen der Sammlung sämtlicher abfallrechtlichen Dokumente und sind laut novellierter Nachweisverordnung §24 und §25 verpflichtend. Die Vorgabe zur Registerführung betrifft Entsorger gefährlicher und nichtgefährlicher Abfälle sowie Erzeuger und Beförderer gefährlicher Abfälle. Ab April 2010 muss die Dokumentation der Formulare ebenso wie die Nachweisführung verbindlich in elektronischer Form entsprechend der Nachweisverordnung, NachweisV verbindlich elektronisch geführt werden. Wir bieten Ihnen die elektronische Registerführung inklusive der vorgeschriebenen Langzeitarchivierung an, so dass Sie Ihre gesetzlichen Pflichten 100-prozentig erfüllen. Mehr zur Langzeitarchivierung erfahren Sie hier

 

 

 

Erweiterte Pflichten für Erzeuger, Beförderer und Entsorger

Seit dem 1. Februar 2007 gilt die neue Nachweisverordnung. Sie verpflichtet zur umfassenden Registerführung auch bei nicht nachweispflichtigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Hier ein kurzer Überblick über die zusätzlichen Aufgaben:

  • Erstellung eines separaten Verzeichnisses pro Abfallart und Entsorgungsanlage bzw. Anfallstelle
  • Angabe grundlegender Informationen wie beispielsweise Abfallschlüssel sowie Firmenname und Anschrift des jeweiligen Unternehmens. Darüber hinaus auch die Bezeichnung und Anschrift der Entsorgungsanlage oder Anfallstelle sowie die Betriebsnummer (soweit vorhanden)
  • Exakte und zeitnahe Erfassung jeder angenommenen oder abgegebenen Abfallcharge mit Menge und Datum. Die Richtigkeit aller Informationen muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur bestätigt werden
  • Alle Datensätze müssen geordnet und für Erzeuger mindestens drei Jahre ab ihrer Erstellung unveränderbar und verlustsicher gespeichert werden

 

 

Ob Sie sich für unseren Komplettservice entscheiden oder die elektronische Nachweisführung selbst übernehmen: Die Registerführung ist in beiden Paketen enthalten.




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