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Die qualifizierte elektronische Signatur.

Hohe Sicherheit für Ihre Unterschrift.

Die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt in Zukunft persönliche Unterschriften Ihrer Mitarbeiter auf den den Nachweisdokumenten.

 
Seit dem 01.02.2011 müssen auch alle Erzeuger und Beförderer Ihre Dokumente elektronisch signieren.

Das erforderliche Equipment erhalten Sie hier. Zubehör

Sämtliche Begleitscheine, Entsorgungsnachweise und teilweise auch Übernahmescheine müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Diese Signatur ist ebenso verbindlich wie Ihre eigenhändige, handschriftliche Unterschrift auf Papier.

 

 

 

Vor dem Beantragen Ihrer Signaturkarten müssen Sie in Ihrem Unternehmen folgende Dinge klären:

  • Organisation und Aufgabenverteilung – inklusive Durchführung einer eventuell erforderlichen Strukturanpassung
  • Definition des Kreises der verantwortlichen Personen (nur natürliche Personen)
  • Prüfung und Überprüfung der Unterschriftsberechtigung für die qualifizierte Signatur
  • Festlegung der genauen Orte wo zukünftig signiert werden soll (Signatur im Büro ist ausdrücklich erlaubt, Officelösung nutzen).
  • Information der Mitarbeiter und gegebenenfalls des Betriebsrats.
  • Festlegung der erforderlichen Signaturkartenattribute (Beispiel: „Die Signatur ist beschränkt auf das eANV“).
  • Bei der Nutzung von REGISTA® benötigen Sie i. d. R. keine Signatursoftware mehr, die Sie auf Ihren PC installieren müssen. Die Signaturkomponente wird automatisch mit der REGISTA® Seite geladen. Das Signaturgerät muss von Ihrem PC erkannt werden.
  • Wir empfehlen die Signaturkarte mit der Beschränkung "Nur für Dokumente zum eANV" zu bestellen. So wird ein Missbrauch der persönlichen Signaturkarte für andere Geschäftsfelder gleich im Vorfeld ausgeschlossen.

 

 

 

Kartenbeantragung und Handling

Jeder Teilnehmer muss seine Signaturkarte persönlich in einem Trust-Center beantragen, wobei wir gerne helfen. REGISTA® - Kunden können direkt im REGISTA® - Portal die erforderliche Signaturausstattung zu günstigen Konditionen bestellen. Zubehör

 

Die Signaturkarte ist eine personenbezogene Signaturkarte und nicht übertragbar. Sie wird mit einer momentan 8-stelligen PIN-Nummer versehen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Signaturkarte und die PIN-Nummer auf keinen Fall an eine andere Person weiterzugeben, da die Signatur grundsätzlich mit den Daten des Karteninhabers durchführt wird. Und dieser ist am Ende verantwortlich!

 

Die über REGISTA® bestellten, persönlich qualifizierten Signaturkarten werden den entsprechenden Mitarbeitern 10 Tage nach Eingang des vollständigen Antrages beim Trust-Center zugestellt. Die endgültige Freischaltung im Internet erfolgt via PIN-Nummer.

 

 

Durch qualifizierte elektronische Signaturen kann die Identität jeder Person, die elektronische Dokumente unterzeichnet, einwandfrei nachgewiesen werden.

 

 




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