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Willkommen bei REGISTA®. Der optimalen Lösung für die elektronische Nachweisführung.
Im deutschen Abfallrecht bricht eine neue Zeit an: Seit dem 1. April 2010 müssen alle Dokumente für gefährliche Abfälle elektronisch übermittelt werden. So will es das Gesetz. Ob Entsorgungsnachweis, Begleitschein oder für Einsammler auch der Übernahmeschein: Die heute üblichen Papierformulare mit zahlreichen Durchschlägen sind Vergangenheit. Damit Sie den neuen Pflichten einfach und bestmöglich nachkommen können, gibt es das REGISTA®-Portal, eine zukunftsgerichtete IT-Lösung mit herausragenden Vorteilen.
Wen betrifft die neue Vorgabe?
Gefährliche Abfälle fallen in vielen Bereichen an – in der Tankstelle, in der Lackiererei oder im Chemiepark. Sie durchlaufen bei der Entsorgung mehrere Stationen – von der Erfassung über den Transport bis zur Aufbereitung oder Verwertung. Das ist oft ein langer Weg, der mit einem ganzen Stapel an behördlichen Unterlagen einhergeht. Die neue Vorgabe gilt für jeden, der an der nachweispflichtigen Entsorgung von gefährlichen Abfällen mittels Abfallbegleitschein beteiligt ist – also für Abfallerzeuger, -entsorger, -einsammler, -beförderer und die zuständigen Behörden gleichermaßen.
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Informationen zum elektronischen Abfallnachweisverfahren REGISTA®
Broschüre REGISTA®
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